16 March 2014

NEUE ORTSGESTALTUNGSSATZUNG WARUM ?

Raten Sie mal: Wieviele Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung braucht jedes Gebäude in Gerstruben mindestens, um eine Baugenehmigung zu erhalten, wenn man es so wiederaufbauen wollte?

Es sind immer mindestens 4 (vier)! Kann das sein? Sind die Gebäude wüst? Nein! Eher die Ortsgestaltungssatzung mangelhaft.

Gerstruben Haus-Nr. 2 (das erste rechts) hat ein zu flaches Dach (17°), zu wenig Dachüberstand, ein assymetrisches Dach und eine unzulässige Dachdeckung.

Gerstruben Haus-Nr. 3 (das unterste rechts) hat ein zu flaches Dach, zu wenig Dachüberstand, ein assymetrisches Dach und eine unzulässige Dachdeckung.

Gerstruben Haus-Nr. 4 (das erste links) hat ein zu flaches Dach (17°), zu wenig Dachüberstand, zwei assymetrische Dächer, eine unzulässige Dachdeckung und den First über die schmale Seite.

Gerstruben Haus-Nr. 6 (links vor der Kapelle) hat ein zu flaches Dach (16°), zu wenig Dachüberstand, ein assymetrisches Dach und eine unzulässige Dachdeckung.